Patienteninfos

Infos zum Coronavirus Covid-19

Patientinnen und Patienten sind verpflichtet während der Therapie, ab dem Betreten der Therapieräumlichkeiten, eine FFP-2-Maske zu tragen. Wenn Sie eine ärztliche Verschreibung erhalten haben, brauchen sie keinen 3G/2G Nachweis. Jede Patientin und jeder Patient darf zu jeder Zeit bei uns behandelt werden. Wir versuchen die Termine so zu legen, dass wir Begegnungen von Patientinnen und Patienten in den Therapieräumen so gut wie möglich vermeiden. Nach jeder Therapie werden alle benutzten Gerätschaften, Liege und Lagerungsmaterial gesäubert und desinfiziert. Leider ist es in der Biofeedback-Therapie nicht möglich den Mindestabstand einzuhalten. Aus diesem Grund dürfen wir keine Patientinnen und Patienten mit jeglichen Krankheitssymptomen behandeln. 

Wir bitte um Ihr Verständnis!

 

Als Biofeedback-Therapeutin in der Physiotherapie arbeite ich als Wahltherapeutinnen nach dem Wahlarztprinzip für die OEGK, BVAEB, SVS und KUF.

Für Patienten die mich als Wahltherapeutin in Anspruch nehmen bedeutet das, dass die Rechnung nach Beendigung einer Therapie-Serie vorerst von Ihnen zu begleichen ist und Sie anschließend den Kassenanteil für Physiotherapie von Ihrer Krankenkasse refundiert bekommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen und der Art der Leistung ab. Verbleibende Restkosten können bei entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen geltend gemacht werden. 

 

Zuweisung vom Arzt

Sie erhalten von Ihrem Arzt einen Verordnungsschein mit der ärztlichen Diagnose und den Verweis auf Physiotherapie. Nehmen Sie diese Verordnung zu Ihrem Ersttermin mit. Bei der Diagnose sollte Biofeedback korrespondierend mit dem Krankheitsbild vermerkt sein.

 

Bewilligung der Therapie bei der Krankenkasse

Für die KUF, ÖGK und BVAEB gilt zur Zeit eine Bewiilligungsfreiheit. Für die SVS biete ich als Service an, die Bewilligung für Sie einzuholen. Den Bewilligungsstempel benötigen Sie, um nach Beendigung der Physiotherapie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. 

 

Rückerstattung

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Sammelrechnung. Zusammen mit der Verordnung können Sie eine Rückerstattung der Kosten beantragen. Je nach Krankenkasse werden Ihnen bis zu 50% der Kosten rückvergütet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten.

 

Terminvergabe und Absage

Termine können direkt auf unserer Website per Formular, telefonisch, per SMS oder per E-Mail vereinbart werden. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Zu spät abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.

 

Was müssen Sie zum ersten Termin mitnehmen

  • Die ärztliche Verordnung für Physiotherapie
  • Ärztliche Befunde (wenn vorhanden)
  • Bequeme Kleidung